- Abmahnverein
- ⇡ Klagebefugnis.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Abmahnverein — Ein Abmahnverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck und satzungsmäßige Aufgabe das Abmahnen von wettbewerbswidrigen Praktiken ist. Häufig handelt es sich hierbei um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in neuerer Zeit … Deutsch Wikipedia
Abmahnverein — Ạb|mahn|ver|ein, der (Rechtsspr. Jargon): Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags od. gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht u. diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt [u. die Zahlung einer so genannten Strafgebühr… … Universal-Lexikon
PAngV — Basisdaten Titel: Preisangabenverordnung Abkürzung: PAngV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: V … Deutsch Wikipedia